DIE KURABGABE

Damit wir Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen können, erheben unsere anerkannten Seeheil- und Ostseebäder sowie Kur- und Erholungsorte ganzjährig eine Kurabgabe, auch Kurtaxe genannt. Nach Entrichten der Kurabgabe wird Ihnen die Kurkarte bei Anreise im Ferienobjekt bereitgelegt.

Mit Ihrer Kurabgabe finanzieren Sie die Reinigung von Stränden und öffentlichen Plätzen, die Pflege von Grünanlagen sowie von Rad- und Wanderwegen, die Instandhaltung vieler Einrichtungen wie Seebrücken, Promenaden, Sitzbänken und Spielplätzen. Ohne sie wäre keine Bewachung von Badestränden durch Rettungsschwimmer möglich und die öffentlichen Toiletten wären kostenpflichtig.

Kurabgabesatzungen in der Region

Stand vom 01.01.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ostseebad Dierhagen

Reisezeit A (1. Mai bis 30. September)

  • 2,50 €/Tag - Personen über 16 Jahre
  • 2,00 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildene, Schwerbehinderte mit GdB ab 50

Reisezeit B (1. Oktober bis 30. April)

  • 1,50 €/Tag - Personen über 16 Jahre
  • 1,00 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildene, Schwerbehinderte mit GdB ab 50

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit Gdb von 100 sowie Begleitpersonen, wenn das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Ostseebad Prerow

Reisezeit A (1. Mai bis 30. September)

  • 2,50 €/Tag - Erwachsene
  • 1,25 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende; Schwerbehinderte mit GdB ab 70

Reisezeit B (1. Oktober bis 30. April)

  • 1,50 €/Tag - Erwachsene
  • 0,75 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende; Schwerbehinderte mit GdB ab 70

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB von 100 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Gemeinde Ahrenshoop

Die Höhe der Abgabe wird durch die Kurabgabesatzung der Gemeinde Ahrenshoop bestimmt. Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft; An- und Abreisetag gelten jeweils als 1 Tag.

Reisezeit A (1. April bis 31. Oktober)

  • 2,90 €/Tag - Personen über 18 Jahre
  • 1,45 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Menschen mit Behinderung ab 50 % GdB
  • frei - Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Reisezeit B (1. November bis 31. März)

  • 2,20 €/Tag - Personen über 18 Jahre
  • 1,10 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Menschen mit Behinderung ab 50 % GdB
  • frei - Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Kurabgabe befreit sind Schwerbehinderte 100 % sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Erholungsort Wieck a. Darß

Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:

  • 2,50 €/Tag - Personen über 16 Jahre
  • 1,25 €/Tag - Personen zwischen 6 und 15 Jahre
  • 0,85 €/Tag - Hunde

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB ab 80 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Ostseeheilbad Zingst

Ganzjährig

  • 2,30 €/Tag - Personen über 18 Jahre
  • 1,15 €/Tag - Personen zwischen 7 und 17 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB von 50
  • 1,00 €/Tag - Hunde

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, GdB von 100 sowie Begleitpersonen, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.