DIE KURABGABE

Unsere anerkannten Seeheil- und Ostseebäder sowie Kur- und Erholungsorte erheben ganzjährig eine Kurabgabe, auch Kurtaxe genannt. Nach Entrichten der Kurabgabe erhalten Sie vor Anreise Ihre digitale Gästekarte/Kurkarte. Sollten Sie kein Smartphone besitzen legen wir Ihnen die Kurkarte auch gern in ausgedruckter Form im Ferienquartier bereit.

Mit Ihrer Kurabgabe finanzieren Sie die Reinigung von Stränden und öffentlichen Plätzen, die Pflege von Grünanlagen sowie von Rad- und Wanderwegen, die Instandhaltung vieler Einrichtungen wie Seebrücken, Promenaden, Sitzbänken und Spielplätzen. Ohne sie wäre keine Bewachung von Badestränden durch Rettungsschwimmer möglich und die öffentlichen Toiletten wären kostenpflichtig.

Kurabgabesatzungen in der Region

Stand vom 09.01.2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ostseebad Dierhagen

Reisezeit A (1. Mai bis 30. September)

  • 2,50 €/Tag - Personen über 16 Jahre
  • 2,00 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildene, Schwerbehinderte mit GdB ab 50

Reisezeit B (1. Oktober bis 30. April)

  • 1,50 €/Tag - Personen über 16 Jahre
  • 1,00 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildene, Schwerbehinderte mit GdB ab 50

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit Gdb von 100 sowie Begleitpersonen, wenn das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Ostseebad Prerow

Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:

  • 2,50 €/Tag - Erwachsene
  • 1,25 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende; Schwerbehinderte mit GdB ab 70

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB von 100 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Ostseebad Ahrenshoop

Reisezeit A (1. April bis 31. Oktober)

  • 2,90 €/Tag - Personen über 18 Jahre
  • 1,45 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Menschen mit Behinderung ab 50 % GdB

Reisezeit B (1. November bis 31. März)

  • 2,20 €/Tag - Personen über 18 Jahre
  • 1,10 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Menschen mit Behinderung ab 50 % GdB

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwerbehinderte 100 % sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Erholungsort Wieck a. Darß

Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:

  • 2,50 €/Tag - Personen über 16 Jahre
  • 1,25 €/Tag - Personen zwischen 6 und 15 Jahre

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB ab 80 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Ostseebad Zingst

Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:

  • 2,30 €/Tag - Personen über 18 Jahre
  • 1,15 €/Tag - Personen zwischen 7 und 17 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB von 50
  • 1,00 €/Tag - Hunde

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, GdB von 100 sowie Begleitpersonen, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.

Erholungsort Born a. Darß

Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:

  • 2,50 €/Tag - Personen ab 16 Jahre
  • 1,60 €/Tag - Kinder zwischen 6 und 16 Jahren

Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB 100 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.