Damit wir Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen können, erheben unsere anerkannten Seeheil- und Ostseebäder sowie Kur- und Erholungsorte ganzjährig eine Kurabgabe, auch Kurtaxe genannt. Nach Entrichten der Kurabgabe wird Ihnen die Kurkarte bei Anreise im Ferienobjekt bereitgelegt.
Mit Ihrer Kurabgabe finanzieren Sie die Reinigung von Stränden und öffentlichen Plätzen, die Pflege von Grünanlagen sowie von Rad- und Wanderwegen, die Instandhaltung vieler Einrichtungen wie Seebrücken, Promenaden, Sitzbänken und Spielplätzen. Ohne sie wäre keine Bewachung von Badestränden durch Rettungsschwimmer möglich und die öffentlichen Toiletten wären kostenpflichtig.
Stand vom 01.01.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.
Reisezeit A (1. Mai bis 30. September)
Reisezeit B (1. Oktober bis 30. April)
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit Gdb von 100 sowie Begleitpersonen, wenn das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Reisezeit A (1. Mai bis 30. September)
Reisezeit B (1. Oktober bis 30. April)
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB von 100 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Die Höhe der Abgabe wird durch die Kurabgabesatzung der Gemeinde Ahrenshoop bestimmt. Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft; An- und Abreisetag gelten jeweils als 1 Tag.
Reisezeit A (1. April bis 31. Oktober)
Reisezeit B (1. November bis 31. März)
Kurabgabe befreit sind Schwerbehinderte 100 % sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB ab 80 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Ganzjährig
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, GdB von 100 sowie Begleitpersonen, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Ganzjährig
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB 100 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Auf Antrag und Nachweis der Voraussetzungen erhalten Personen mit GdB ab 80 und den gesundheitlichen Merkmalen AG, BL, B oder H eine Ermäßigung von 0,50 Euro.