Unsere anerkannten Seeheil- und Ostseebäder sowie Kur- und Erholungsorte erheben ganzjährig eine Kurabgabe, auch Kurtaxe genannt. Nach Entrichten der Kurabgabe erhalten Sie vor Anreise Ihre digitale Gästekarte/Kurkarte. Sollten Sie kein Smartphone besitzen legen wir Ihnen die Kurkarte auch gern in ausgedruckter Form im Ferienquartier bereit.
Mit Ihrer Kurabgabe finanzieren Sie die Reinigung von Stränden und öffentlichen Plätzen, die Pflege von Grünanlagen sowie von Rad- und Wanderwegen, die Instandhaltung vieler Einrichtungen wie Seebrücken, Promenaden, Sitzbänken und Spielplätzen. Ohne sie wäre keine Bewachung von Badestränden durch Rettungsschwimmer möglich und die öffentlichen Toiletten wären kostenpflichtig.
Stand vom 09.01.2025. Alle Angaben ohne Gewähr.
Reisezeit A (1. Mai bis 30. September)
Reisezeit B (1. Oktober bis 30. April)
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit Gdb von 100 sowie Begleitpersonen, wenn das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB von 100 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Reisezeit A (1. April bis 31. Oktober)
Reisezeit B (1. November bis 31. März)
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwerbehinderte 100 % sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB ab 80 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, GdB von 100 sowie Begleitpersonen, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.
Die Kurabgabe beträgt ganzjährig:
Von der Kurabgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit GdB 100 sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis dokumentiert ist.