AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung vermittelter Ferienobjekte bei WESTSTRANDBOOKING

Stand 02.11.2023

 

Liebe Gäste,

die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermittler des gebuchten Ferienobjektes.
 

1. Vertragsgrundlage

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso Bestandteil der Reservierungsvereinbarung, wie die zum Ferienobjekt gehörenden Nutzungshinweise. Jeder Mieter erhält eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese Bedingungen und auch die ausliegenden Nutzungshinweise der Ferienwohnung/des Ferienhauses verbindlich an. Der Mietvertrag wird erst bei fristgerechtem Eingang der Anzahlung auf dem Konto der Eigentümer rechtswirksam.

1.1.Mietvertrag

WESTSTRANDBOOKING vermittelt den Mietvertrag für das auf seinen Internetplattformen veröffentlichten Objektes. Dabei tritt WESTSTRANDBOOKING lediglich als Vermittlungspartner für den Vermieter auf.

Vertragspartner des Mietvertrages sind ausschließlich der Mieter einerseits sowie der Vermieter (Eigentümer) andererseits. Der Vermieter hat WESTSTRANDBOOKING zum Abschluss des Mietvertrages bevollmächtigt und wird von diesem insofern vertreten.

Die Anzahl der möglichen Übernachtungen und Personen sowie der Mietpreis des Ferienobjektes richten sich nach der gültigen Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch-z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete-kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Gleiches gilt nach erfolgter Abmahnung bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.

1.2. Mietgegenstand

(1) WESTSTRANDBOOKING vermietet im Namen und auf Rechnung des Eigentümers/Vermieters an den Mieter das gewünschte Ferienobjekt. Das Ferienobjekt darf nur von Personen bewohnt werden, die in diesem Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt und Haustiere sind nur in den im Buchungssystem ausgewiesenen Mietobjekten gestattet und sind vorab anzumelden.

(2) Das Ferienobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Handtücher und Bettwäsche sind pro gebuchte Person und Aufenthalt einmal vorhanden, so diese bei Buchung geordert wurden bzw. von vornherein im Mietpreis vorhanden sind. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer alle Gegenstände, die sich im Ferienobjekt befinden, zu benutzen und erklärt, diese bei der Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Einrichtungsgegenstände, inklusive Geschirr und Besteck, dürfen nicht-auch nicht vorübergehend-aus dem Haus entfernt und auch nicht umgestellt werden. Während der Mietzeit am Ferienobjekt entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar, sind WESTSTRANDBOOKING oder der beauftragten Quartiermeisterin umgehend zu melden bzw., soweit möglich, zu ersetzen. Für den Fall, dass der Mietervorgenannte Schäden nicht regulieren konnte, werden etwaige Kosten mit der hinterlegten Kaution (abhängig vom Ferienobjekt) verrechnet. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen.

(3) Das Ferienobjekt ist besenrein zu hinterlassen, Geschirr ist abzuwaschen und der Müll ist in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Bei Ferienobjekten mit Kamin und/oder Grill sind diese zusätzlich vom Mieter zu reinigen und die erkaltete Asche aus dem Kamin in der bereitgestellten Metalltonne zu entsorgen.

(4) Zum Ferienobjekt gehört 1 PKW-Stellplatz. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen können die weiteren Pkws nicht auf dem Grundstück abgestellt werden.

(5) Der Sauna-, Fitness-und Wellnessbereich (abhängig vom Ausstattungsgrad des Ferienobjektes) steht den Mietern während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Abhängig vom Ferienobjekt fallen hierfür zusätzliche Kosten an.

(6) Zusätzliche Mietgegenstände oder Serviceleistungen, wie z. B. Kinderbett, Hochstuhl, Saunapakete oder Kaminholz können gegen Aufpreis bei WESTSTRANDBOOKING geordert werden. Bitte reservieren Sie bereits im Vorfeld, um Nebenkosten, wie Anfahrtspauschale o.ä. zu vermeiden. Die Kosten dieser Leistungen werden durch WESTSTRANDBOOKING im Rahmen der Gastrechnung separat ausgewiesen und dort mit abgerechnet.
 

2. Duldung von Einwirkungen durch Tourismusbetrieb

Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietobjekt in einem touristisch genutzten Gesamtbereich liegt. Der Mieter duldet sämtliche Einwirkungen durch den Tourismusbetrieb. Es besteht Einigkeit, dass die Einwirkungen ausdrücklich keinen Reisemangel darstellen.
 

3. An-und Abreise

Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienobjekt frühestens ab 16.00 Uhr beziehen. Die Schlüssel bzw. der Code für den Schlüsselsafe werden dem Mieter erst nach erfolgter Zahlung der Kaution (abhängig vom Ferienobjekt), der Übermittlung der Daten für die Anmeldung bei der Kurverwaltung der jeweiligen Gemeinde und die vollständige Zahlung der Restsumme des Mietpreises ausgehändigt.

Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen, die ausgehändigten Schlüssel im Schlüsselsafe zu hinterlegen oder unserer Quartiermeisterin zu übergeben. Um den neuen Gästen ein rechtzeitiges Einchecken in ein gereinigtes Haus zu ermöglichen, bitte wir Sie den Termin dringend einzuhalten. Der An-und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
 

4. Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag ist wie folgt zu entrichten: Anzahlung in Höhe von 20 %, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss auf das Konto von WESTSTRANDBOOKING zu überweisen.

Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieterberechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
 

5. Kaution

Bei Anreise bzw. Schlüsselübergabe ist in einigen Objekten eine Kaution als Sicherheit für den Eigentümer zu hinterlegen. Diese ist per Banküberweisung zu zahlen. Bei Bezahlung der Kaution per Überweisung erfolgt eine Rücküberweisung des Kautionsbetrages innerhalb von 5 Werktagen nach Abreise. Etwaige Mängel werden bei der Endreinigung aufgenommen und mit der Kaution verrechnet.
 

6. Rücktritt durch den Mieter und Ersatzteilnehmer

Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang bei WESTSTRANDBOOKING wirksam. Für den Fall des Rücktritts oder Nichtantritts der Buchung aus Gründen, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat, kann WESTSTRANDBOOKING im Auftrag des Eigentümers für die betroffenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dabei werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen (z.B. Endreinigung) sowie eine mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt. Es gelten nachstehend pauschalierte Kosten als Stornopauschale zu Gunsten des Eigentümers:

  • bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn 20 % des Übernachtungspreises,
  • ab 59 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Übernachtungspreises,
  • ab 34 bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Übernachtungspreises,
  • am Tage des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 90%

des Übernachtungspreises. 

Für jede stornierte Buchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € an.

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreis Erstattung. Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt, eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung bei der WESTSTRANDBOOKING. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.
 

7. Kündigung durch den Eigentümer

WESTSTRANDBOOKING kann den Mietvertrag im Auftrag des Eigentümers nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist fristlos kündigen, wenn der Mieter Nachbarn trotz vorheriger Abmahnung weiternachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Eigentümer ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
 

8. Haftung des Eigentümers und des Mieters

Die Haftung von WESTSTRANDBOOKING sowie ihrer Dienstleister ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptvertragspflichten ist die Haftung für Dienstleister des Unternehmens auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei mittelbar Schäden insoweit ausgeschlossen sind. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden, einer vereinbarten Beschaffenheit oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Ferienobjektes kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Für die Gewährung eines Nachlasses aufgrund von Mängeln oder Beanstandungen wird die Frankfurter Tabelle hinzugezogen.
 

9. Postnachsendungen zu Ihrem Ferienobjekt

Bei Nachsendeanträgen (Zeitungen usw.) geben Sie bitte die Adresse des Ferienobjektes an.
 

10. Zusatzleistungen & Kurtaxe

Unsere Zusatzleistungen können Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung bestellen. Alle Preise sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und bei Abreise fällig. Die Kurtaxe wird entsprechend der örtlichen Satzung erhoben. Die Anmeldung bei der Kurverwaltung nehmen wir online für Sie vor und legen Ihnen die Kurkarte bei Anreise im gebuchten Ferienobjekt bereit.
 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zwecke unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke aufweist